Bestattungsarten

 

Erdbestattung

Die Erdbestattung ist eine der ältesten Bestattungsformen der Welt. Erdgräber werden je nach Grabstättenträger und Friedhofsordnung als Wahl- oder Reihengräber angeboten. Ein Wahlgrab wird z.B. häufig von Ehepaaren gewählt, da in diesem die Bestattung von mehreren Verstorbenen möglich ist. In einem Reihengrab ist es im Allgemeinen nicht möglich, beispielsweise neben seinem Ehepartner begraben zu werden. Eine Verlängerung der Ruhezeit ist ebenfalls nicht möglich. Wahlgräber hingegen unterliegen nicht der strengen Ruhezeitregelung und können verlängert werden.

Feuerbestattung
Die Feuerbestattung ist eine der ältesten Bestattungsarten der Welt. Sie wird in vielen Regionen praktiziert und wird immer häufiger gewählt. Hierbei wird der Leichnam eines Verstorbenen in einem Krematorium verbrannt. Die dabei entstehende Asche wird zu einem späteren Zeitpunkt - je nach Wunsch der Bestattungsart - beigesetzt.
 
Für eine Feuerbestattung müssen aber auch bestimmte Vorschriften eingehalten werden. Dazu zählt die Kremationsverfügung. Es können hierbei auch Ehepartner, Vater, Mutter, Tochter oder Sohn diese Erklärung, anstelle des Verstorbenen unterschreiben. Eine weitere Vorschrift ist, dass der Leichnam vor der Kremation ein zweites Mal ärztlich untersucht werden muss. Diese Maßnahme ist notwendig, um mögliche Fehler bei der ersten Untersuchung auszuschließen. Spätere Untersuchungen, etwa aufgrund kriminaltechnischer Zweifel, sind nach der Einäscherung unmöglich.
Seebestattung
Voraussetzung für eine Seebestattung ist die Einäscherung der/des Verstorbenen. Im Anschluss daran wird die Asche in einer wasserlöslichen Seeurne abgefüllt, die dann auf die hohe See gebracht wird. Dort lagert sich die Asche am Meeresgrund ab und wird von Grundsanden bedeckt werden. So entsteht eine Grabstätte auf dem Meeresboden, die, so wird angenommen, der Ewigkeit standhält.
Die Übergabe einer mit der Asche eines Verstorbenen gefüllten Seeurne an das Meer darf nur außerhalb der Dreimeilenzone und in Gebieten erfolgen, die weder von Fischern noch von Wassersportlern genutzt werden. Diese Seegebiete werden als "rauer Grund" bezeichnet und man findet sie in der Nord- und Ostsee sowie im Atlantik oder im Mittelmeer.
Außer der damit verbundenen "besonderen Art der Ehrerbietung" kann eine Seebestattung unbestritten auch finanzielle Vorteile haben: denn es bedarf keiner Grabstätte auf einem öffentlichen Friedhof. Zeit und Kosten für die Erstellung, Erhaltung und Pflege des Grabes fallen nicht an.
Trotzdem müssen die Angehörigen nicht auf den Ort verzichten, wo sie sich dem Verstorbenen noch einmal nahe fühlen können. Die letzte Ruhestätte des Verstorbenen kann per Schiff im Rahmen einer Gedenkfahrt besucht werden. Die Koordinaten der Urnenbeisetzung werden dokumentiert und bleiben für die Ewigkeit erhalten.
Baumbestattung

Ein Friedwald ist ein natürlicher Forst, der von offizieller Seite aus als Waldfriedhof genehmigt wurde. Friedwälder haben eine Vielzahl an Bäumen, deren Wurzelwerk als Grabstelle dient. Auf Waldfriedhöfen werden in der Regel keine Särge beigesetzt, deshalb ist vor der Beisetzung des Verstorbenen eine Kremation notwendig. Urnen für Friedwälder sind aus Materialien, die sich mit der Zeit zersetzen und von der Natur biologisch abgebaut werden können.

Es ist möglich, sich einen eigenen Baum als Ruhestätte zu reservieren. Hier ist zu beachten, dass ein Baum im Friedwald normalerweise bis zu zehn Urnenplätze bietet. Diese können für die eigene oder für Urnen von Familienangehörigen genutzt werden. Bei Erwerb eines eigenen Baumes muss ein bestimmter Betrag gezahlt werden, der sich nach der Beschaffenheit und der Lage des Baumes richtet. Für die Beisetzung jeder Urne fallen zusätzliche Kosten an. Die Wahl eines einzelnen Grabstättenplatzes in einem Gemeinschaftsbaum ist häufig die günstigste Variante. In diesem Fall wird der Baum mit anderen Personen geteilt. In der Regel entfallen für die Gräber bei einer Baumbestattung die nachträglich Grabpflege. Diese wird entweder durch das Friedhofs- bzw. Waldpersonal vorgenommen, oder gänzlich der Natur überlassen.

Nach der Beisetzung erfolgt ein Eintrag im Register des zuständigen Friedwaldes. Dadurch ist der Baum für die nächsten 99 Jahre vor der Abholzung geschützt. Außerdem können bei eigenen Bäumen Plaketten angebracht werden, die neben den persönlichen Daten des Verstorbenen auch Abschiedssprüche beinhalten. In der Regel werden die Trauerfeiern in einem sehr kleinen Kreis abgehalten.